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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 4

Verabreichung von Zytostatika

, veröffentlicht am 10. 12. 2014

Dipl.-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

Der BFH hat zur Frage der Umsatzsteuer bei der ambulanten Behandlung von Patienten eines Krankenhauses mit Zytostatika Stellung genommen.

A. Leitsatz

Die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, ist als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gem. § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG steuerfrei (entgegen Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005 und Abschn. 4.14.6. Abs. 3 Nr. 3 UStAE).

B. Sachverhalt

Das deutsche Krankenhaus war ermächtigt, neben stationären Behandlungen auch ambulante Behandlungen durchzuführen. Die angestellten Krankenhausärzte wurden dabei aufgrund einer persönlichen Ermächtigung tätig. Die für die ambulanten Behandlungen erforderlichen zytostatischen Medikamente wurden von der Krankenhausapotheke für jeden Patienten individuell hergestellt.

Das Krankenhaus behandelte die Abgabe der Medikamente als steuerfrei. Das Finanzamt war hingegen der Auffassung, dass die entgeltliche Abgabe von Arzneimitteln an Krebspatienten im Rahmen ambulanter Behandlungen der Umsatzsteuer unterliegt. Die Umsatzsteuer wurde entsprechend festgesetzt.

Nach e...

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