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AG Elmshorn Urteil v. - 5 C 555/69

Der Beklagte ist Steuerbevollmächtigter von Beruf und ist in dieser Eigenschaft bis zum 14.3.68 für die Klägerin, die in der Form einer OHG betrieben wird, tätig gewesen. In der OHG waren als Gesellschafter die Herren .. mit 60% und ... mit 40% beteiligt. In dem Geschäft war auch die Ehefrau des Mitinhabers ... seit dem 1.8.64 tätig. Sie erhielt bis Ende 1966 monatlich 300,-- DM und ab 1.1.67 600,-- DM, später mehr, für ihre Mittätigkeit als Vergütung.

Fundstelle(n):
XAAAE-83894

Preis:
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AG Elmshorn, Urteil v. 04.03.1970 - 5 C 555/69

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