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NWB direkt Nr. 6 vom Seite 120

Abzugsfähigkeit nachträglicher Schuldzinsen – eine vergleichende Darstellung

Patrick Geißler

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-83147 Der BFH hat seine frühere Rechtsprechung zum nachträglichen Schuldzinsenabzug bei den Überschusseinkunftsarten aufgegeben und den Abzug von Schuldzinsen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. von § 17 EStG sowie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung der Immobilie zugelassen. Dieser Gleichbehandlung stehen jedoch Beschränkungen entgegen, die beachtet werden müssen, um einen Abzug nachträglicher Schuldzinsen zu ermöglichen.

Ausführlicher Beitrag s..

Veranlassungszusammenhang von Darlehensaufnahme und Einkünfteerzielung

[i]Objektiver und subjektiver VeranlassungszusammenhangDamit Schuldzinsen bei einer Einkunftsart zum Abzug zugelassen werden, muss die Darlehensaufnahme in einem Veranlassungszusammenhang zu dieser Einkunftsart stehen. Dieser ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkünfteerzielung existiert sowie die Aufwendungen subjektiv der Förderung der Tätigkeit dienen.

Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung

[i]Aufgabe bzw. Veräußerung der EinkunftsquelleWird die Einkunftsquelle aufgegeben oder veräußert und reicht der Erlös nicht aus, die Schulden zu tilgen, sind die nach der Veräußerung entstehenden Schuldz...

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