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NWB Nr. 5 vom Seite 289

Syndikusanwälte: Wird der Nebel gelichtet oder verdichtet? – Zum Eckpunktepapier des Bundesjustizministers vom 13. 1. 2015

Professor Dr. Volker Römermann

[i]Leuchtenberg, NWB 52/2014 S. 4001Der Syndikus, ein unbekanntes Wesen. Halb Anwalt, halb Angestellter, oder doppelt: Anwalt und Angestellter? Natur, Rechtsgrundlagen und berufsrechtliche Rahmenbedingungen des Syndikus gehören zu den Dauerbrennern des anwaltlichen Berufsrechts. Zunächst war umstritten, ob ein freier Rechtsanwalt überhaupt weitere Tätigkeiten, etwa als Angestellter eines gewerblichen Unternehmens, ausüben dürfe. Der BGH hatte dazu festgestellt, dass es jedermann freistehe, nicht nur einen (Rechtsanwalt), sondern ggf. zwei (Angestellter eines Gewerbebetriebs) oder mehrere Berufe zu ergreifen (Doppelberufstheorie seit AnwZ (B) 4/60). Im Zuge der BRAO-Novelle des Jahres 1994 wurden mit § 46 sodann Bestimmungen in das Gesetz eingefügt, die nur rudimentären Charakter hatten und inhaltlich weder ein abschließendes noch ein konsistentes Bild ergaben (näher Römermann/Zimmermann, in Römermann, BeckOK BORA, § 46 BRAO, Rn. 10 ff.).

Entscheidungen des BSG in 2014

Aufgewühlt wurde die Debatte zuletzt durch eine BSG-Entscheidung im Jahre 2014 [i]BSG, Urteil vom 3. 4. 2014 - B 5 RE 13/... u. a.

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