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FG Münster Urteil v. - 9 K 1828/11 K,G EFG 2015 S. 327 Nr. 4

Gesetze: AStG § 1 Abs 2, KStG § 8a Abs 1

Zinsschranke

Zuordnung mehrerer Darlehen zum Safe Haven

Leitsatz

1) Erhält ein Steuerpflichtiger Darlehen von seiner Tochter- oder Enkelgesellschaft oder anderen nachgeordneten Körperschaften, handelt es sich nicht um Darlehensgewährungen durch dem Anteilseigner nahestehende Personen i.S. des § 8a Abs. 1 KStG.

2) Bei mehreren Darlehen sind diese nicht streng nach ihrer zeitlichen Entstehung mit dem Safe Haven zu verrechnen; dem Steuerpflichtigen steht insoweit ein Wahlrecht für die Zuordnung zu (gegen BStBl. I 1995, 25 Rz. 71).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 327 Nr. 4
IAAAE-82674

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FG Münster, Urteil v. 29.08.2014 - 9 K 1828/11 K,G

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