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NWB Nr. 4 vom Seite 164

Bundesregierung beschließt Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

[i] BMJ, PM vom 7. 1. 2015Die Bundesregierung hat am den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen (zum Referentenentwurf s. NWB 33/2014 S. 2464; NWB 43/2014 S. 3226; Korn/Strahl, NWB 49/2014 S. 3684, 3695). Hintergrund des BilRUG ist die vom Europäischen Parlament und vom Rat am verabschiedete RL 2013/34/EU („Bilanzrichtlinie“ oder „Jahresabschlussrichtlinie“), die die EU-Mitgliedstaaten bis zum in nationales Recht umzusetzen haben.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

  • [i]Anhebung der SchwellenwerteDie Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften sollen um die maximal möglichen ca. 20 % erhöht werden (nunmehr: Bilanzsumme 6 Mio. €, Umsatzerlöse 12 Mio. €). Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Abgrenzung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie für die Konzernrechnungslegung entsprechend den Richtlinienvorgaben auf 20 Mio. € (Bilanzsumme) und 40 Mio. € (Umsatzerlöse) leicht erhöht.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Klein
Mittel
Groß
Bilanzsumme in Mio. €
bisher
neu

> 0,35 - 4,84
> 0,35 - 6

> 4,84 - 19,25
> 6 - 20

> 19,25
> 20
Umsatz in Mio. €
bisher ...

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