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Hausbesuche von Ärzten auf dem Weg zur Praxis oder nach Hause
Das FG München hat entschieden, dass Fahrten einer Ärztin von der Wohnung zur Praxis auch dann Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind, wenn sie dabei Hausbesuche miterledigt. Der Charakter der Fahrt ändert sich erst, wenn nicht das Aufsuchen der Betriebstätte, sondern andere Gründe für die Fahrt maßgebend waren. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit habe die Ärztin – unabhängig von Patientenbesuchen – in jedem Fall zu den Praxispräsenzzeiten in die Praxis und von dort wieder nach Hause gelangen müssen.