Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

6. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-482-59376-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 319a Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (Juli 2015)

Ausgewählte Literatur

Seidler/Bischof(Pföhler, Interne Rotation des Abschlussprüfers nach § 319a HGB, WPg 2014 S. 236.

Auf die Hinweise zu → § 319 wird ergänzend verwiesen.

I. Überblick

1§ 319a HGB bezieht sich auf Abschlussprüfungen bei kapitalmarktorientierten (→ § 264d Rz. 2) unternehmen und Konzernen. Der AReG-RefE ergänzt die Kapitalmarktorientierung durch die übrigen „PIEs“ (→ § 317 Rz. 5). Die Inhabilitätskriterien des § 319 Abs. 2 und 3 HGB werden in diesen Prüfungsfällen ausgeweitet („über … hinaus“), nicht ersetzt. Bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 319 Abs. 3 HGB (→ § 319 Rz. 16 ff.) und des § 319a HGB wird die Besorgnis der Befangenheit unwiderleglich vermutet. Schutzmaßnahmen (→ § 319 Rz. 11) sind unerheblich. Die prinzipienbasierte Regelung des § 319 Abs. 2 HGB (→ § 319 Rz. 9) bleibt unberührt.

Für die dem Regelungsbereich des § 319a HGB unterliegenden Prüfungen gibt es noch eine berufsrechtliche Besonderheit: Die Wirtschaftsprüferkammer ermittelt nach § 61a Satz 1 Nr. 2 WPO stichprobenweise und anlassunabhängig nach § 62b Abs. 1 WPO, ob die gesetzlichen Berufspflichten für die Abschlussprüfungen vom bestellten Abschlussprüfer eingehalten worden sind.

2Die Ausweitung der Befangenheitsgründe bezieht sich auf die

  • Relation ...

NWB Kommentar Bilanzierung

Für dies Buch haben wir eine Folgeauflage für Sie