BGH Beschluss v. - IX ZR 294/13

Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast bei einer angeblich unentgeltlichen Leistung des Schuldners durch Umsatzsteuerzahlungen

Gesetze: § 134 InsO

Instanzenzug: Az: 2 U 6/13 Urteilvorgehend LG Aachen Az: 12 O 10/11 Urteil

Gründe

1Die Beschwerde deckt keinen Zulassungsgrund auf.

21. Der Kläger hat den ihm obliegenden Beweis, dass die Schuldnerin gegen einen Dritten gerichtete wertlose Forderungen getilgt und dadurch eine unentgeltliche Leistung erbracht hat (vgl. , WM 2006, 1156 Rn. 15), nicht geführt. Solange die zu Lasten der Schuldnerin ergangenen Umsatzsteuerbescheide bestehen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass durch ihre an das Finanzamt bewirkten Zahlungen gegen einen Dritten gerichtete Umsatzsteuerverbindlichkeiten beglichen wurden.

32. Überdies scheidet eine unentgeltliche Leistung (§ 134 InsO) aus, weil die Schuldnerin annahm, durch ihre Zahlungen eigene Umsatzsteuerforderungen zu berichtigen. Eine Leistung ist nicht unentgeltlich, wenn der Schuldner zu der Leistung verpflichtet gewesen ist oder er wenigstens eine solche Verpflichtung angenommen hat (, BGHZ 71, 61, 66; vom - IX ZR 29/90, BGHZ 113, 98, 103).

Vill                        Gehrlein                          Lohmann

            Fischer                           Grupp

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
VAAAE-78780