Jürgen Marx, Sebastian Kläne, Matthias Korff, Bernd Schlarmann

Unternehmensbesteuerung

2. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77391-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65381-0

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Unternehmensbesteuerung (2. Auflage)

Kapitel 4: Die laufende Besteuerung einzelner Unternehmen

4.1 Die Gewerbesteuer bei Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften

4.1.1 Ermittlung des Gewerbeertrags

Sowohl Einzelunternehmen als auch Personen- und Kapitalgesellschaften können nach § 5 Abs. 1 GewStG Steuerschuldner (Steuersubjekt) der Gewerbesteuer sein. Im Folgenden wird daher auf die Ermittlung der Gewerbesteuer als gemeinsames Element der Besteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften eingegangen.

Die Gewerbesteuer wurde bereits als Objektsteuer für Unternehmen gekennzeichnet. Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer, der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG), ermittelt sich nach folgendem Schema.


Tabelle in neuem Fenster öffnen

ABB. 4.1: Schema zur Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags Quelle: Eigene Darstellung.

Ausgangsgröße (§ 7 GewStG):
Gewerblicher Gewinn/Verlust nach einkommen- und körperschaftsteuerlichen Regeln
+
Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
-
Kürzungen (§ 9 GewStG)
=
maßgebender Gewerbeertrag (vor Verlustabzug)

  • Ausgangsgröße

Die Gewerbesteuer basiert auf dem unternehmerischen Erfolg, der als Jahresüberschuss ermittelt worden ist und sich unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorschriften als Steuerbilanzgewinn zeigt (Ausgangsgröße). Die Ausgangsgröße kann auch negativ sein. Die Ergebnisse der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung sind für die Gewerbesteuer zwar nicht binden...

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