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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 16 K 164/13

Gesetze: UStG 2005 § 3 Abs 1b Nr 3, AO § 162 Abs 1

Schätzung von Lebensmittelentnahmen grundsätzlich anhand der Richtsatzsammlung?

Leitsatz

  1. Werden Entnahmen aus dem Unternehmen für außerunternehmerische Zwecke getätigt und diesbezügliche Aufzeichnungen entgegen § 22 Abs. 2 Nr. 3 UStG nicht gemacht, so besteht dem Grunde nach die Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde nach § 162 AO.

  2. Die unbesehene Übernahme der Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben nach der sog. Richtsatzsammlung kann nicht erfolgen ohne gegen § 162 Abs. 1 AO zu verstoßen, wenn der Stpfl. dargelegt hat, dass die Wertabgaben zum Regelsteuersatz niedriger gewesen sein müssen, als sich dies aus der Richtsatzsammlung ergibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2457 Nr. 41
SAAAE-76973

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 09.01.2014 - 16 K 164/13

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