Arne Marx

Grundlagen der Besteuerung

2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77751-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65431-2

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Grundlagen der Besteuerung

Kapitel 7: Grundsteuer

7.1 Steuergegenstand

Ebenso wie die Gewerbesteuer steht auch die Grundsteuer den Gemeinden zu. Ähnlich ist auch das Verfahren: Die Finanzämter ermitteln die Bemessungsgrundlage, die Gemeinde legen per Ortssatzung einen Hebesatz fest und ziehen die Steuer ein.

7.2 Einheitswert

Ausgangspunkt der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgelegte sog. „Einheitswert“. Dabei handelt es sich um ein historisches Schätzchen. Die Vorschriften finden sich im Bewertungsgesetz. Maßgebend sind die Verhältnisse zum , was schon die Realitätsferne der Einheitswerte verdeutlicht. Die (tatsächlich erzielte oder erzielbare) Monatsmiete für Januar 1964 mal 12 ergibt die Jahresrohmiete. Diese wird mit einem Vervielfältiger multipliziert, der abhängt von Grundstücks- bzw. Gebäudetyp und Größe der Gemeinde.

Beispiel:

Das Dörfchen Altmark wurde 1970 in die Stadt Bossen, einem Mittelzentrum mit rd. 200.000 Einwohnern, eingemeindet. Im Jahre 2013 wird in Altmark ein Baugebiet erschlossen und mit Einfamilienhäusern bebaut. Das Reihenmittelhaus des Ehepaar Schumick verfügt über 120 m2 Wohnfläche.

Lösung:

Bei der Einheitsbewertung handelt es sich um ein Massenverfahren. Auf individuelle Besonderheiten wird keine Rück...