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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 12 K 682/14 EFG 2014 S. 2025 Nr. 23

Gesetze: EStG § 11, EStG § 19, EStG § 22

Zufluss von Arbeitslohn beim Einbehalt von Beiträgen durch den Arbeitgeber für eine Versorgungsrückstellung bei einer koordinierten Organisation

Leitsatz

  1. Dem Steuerpflichtigen fließt kein Arbeitslohn zu, wenn eine koordinierte Organisation (hier ESA) einen Teil vom Arbeitslohn des Steuerpflichtigen einbehält, um ihn als Arbeitnehmerbeitrag einer Versorgungsrückstellung ihrem Haushalt zuzuführen.

  2. Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung liegt nicht vor, wenn der Arbeitslohn durch den Arbeitgeber intern besteuert wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 11 Nr. 38
DStZ 2014 S. 739 Nr. 21
EFG 2014 S. 2025 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2014 S. 3059
TAAAE-73717

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 30.06.2014 - 12 K 682/14

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