Karsten Webel

Abgabenordnung

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77341-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65331-5

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Abgabenordnung (1. Auflage)

Kapitel 2: Das Steuerrechtsverhältnis

Als Steuerrechtsverhältnis bezeichnet man die Gesamtheit aller steuerlichen Rechte und Pflichten, die zwischen dem Steuerberechtigten (Bund, Länder, Gemeinden, steuerberechtigte Kirchen) und dem Stpfl. (vgl. § 33 AO) bestehen. So treffen den Stpfl. z. B. Erklärungs-, Mitwirkungs- und Steuereinbehaltungspflichten. Für den Staat bestehen demgegenüber z. B. Auskunfts- und Beratungspflichten sowie die Pflicht zur fehlerfreien Ermessensausübung bei Anträgen auf Akteneinsicht oder Änderung.

Sofern sich das Steuerrechtsverhältnis auf Leistungspflichten vermögensrechtlicher Art bezieht, wird es auch als Steuerschuldverhältnis bezeichnet, vgl. § 37 AO.

2.1 Das Steuerschuldverhältnis

§ 37 AO beschreibt das Steuerschuldverhältnis, das von gegenseitigen Ansprüchen geprägt ist. Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern. Im Rahmen des § 37 AO handelt es sich um Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis des Staates gegen den Bürger beim Steueranspruch, Haftungsanspruch, Anspruch auf steuerliche Nebenleistungen (alle § 37 Abs. 1 AO) und beim Rückforderungsanspruch (§ 37 Abs. 2 AO).

Ansprüche des Bürgers gegen den Staat sind der Steuervergütungsanspruch (§ 37 Abs. 1 AO), der Steuererstattungsansp...

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