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BGH 10.07.2014 VII ZR 67/13, NWB 34/2014 S. 2536

Schadensersatzrecht | Erhöhte Mehrwertsteuer als Schaden

Hat ein Land gegen einen Werkunternehmer einen Schadensersatzanspruch aus Verzug, weil es eine aufgrund einer zwischenzeitlichen Erhöhung der Umsatzsteuer eingetretene Mehrbelastung zu tragen hat, stellen die damit verbundenen Steuermehreinnahmen keinen im Wege des Vorteilsausgleichs anzurechnenden Vermögensvorteil dar. Im entschiedenen Fall war der Kläger von den Beklagten mit der provisorischen Verbreiterung einer Bundesautobahn beauftragt worden. Fertigstellungstermin war der . Eine Abnahme der Leistungen konnte jedoch erst am erfolgen. Der Kläger rechnete seine Leistungen mit dem ab dem erhöhten Umsatzsteuersatz von 19 % ab. Die Beklagten sind der Ansicht, dass ihnen wegen der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins ein Schadensersatzanspruch in Höhe der von 16 auf 19 % erhöhten M...

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