Arbeitshilfe Mai 2018

Investmentsondervermögen: Keine gesonderte Feststellung bei nur einem Anleger, volle Abziehbarkeit für "Performance Fee"

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Kann bei einer Beteiligung von nur einem Anleger an einem Spezial-Sondervermögen eine Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durchgeführt werden, weil der in § 15 Abs. 1 Satz 3 InvStG enthaltene Verweis auf § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO eine Rechtsfolgenverweisung darstellt? -

Handelt es sich bei der Performance Fee um mit Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Werbungskosten ("Einzelkosten"), die im Rahmen der Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens den entsprechenden Einnahmen direkt zuzuordnen und von diesen abzuziehen sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB JAAAE-70962