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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 1465/13

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1

Anerkennung von Verlusten aus der Kündigung von Sterbegeldversicherungen mit Sparanteilen

Leitsatz

Sterbegeldversicherungen mit einem Sparanteil im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG sind bei einem vorzeitigem Rückkauf bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Absicht bestand, auch unter Einbeziehung zunächst nicht steuerbarer Einnahmen, einen Überschuss der Versicherungsleistung über die eingezahlten Beiträge hinaus zu erzielen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EStB 2015 S. 64 Nr. 2
ErbStB 2014 S. 247 Nr. 9
KÖSDI 2014 S. 19069 Nr. 11
GAAAE-70911

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.02.2014 - 1 K 1465/13

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