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BGH 21.2.2014 V ZR 164/13, NWB 31/2014 S. 2312

Umwandlungsrecht | Übergang von Organstellung und WEG-Verwaltervertrag bei GmbH-Verschmelzung

Bei der Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person auf eine andere juristische Person gehen die Organstellung S. 2313 [i]Verwaltervertrag für Haus-Eigentümergemeinschaften NWB GAAAE-54536und der Verwaltervertrag im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über. Der Verwaltervertrag erlischt dabei nicht in analoger Anwendung des § 673 BGB (zum Tod des Beauftragten), weil diese Bestimmung durch die im Umwandlungsrecht enthaltenen Spezialvorschriften verdrängt wird; er kann aber wegen der Verschmelzung vorzeitig gekündigt werden, wenn die Verwaltung durch den übernehmenden Rechtsträger nunmehr für die Wohnungseigentümer unzumutbar geworden ist.

Anmerkung:

Ungeklärt bleibt aber einstweilen, ob das Verwalteramt auch im Fall der Verschmelzung zweier Personengesellschafte...

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