Arbeitshilfe März 2015

Einkommensteuererstattungsansprüche aus Überzahlung von Vorauszahlungen gehören zur Insolvenzmasse?

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Gehören Einkommensteuererstattungsansprüche, die aus Überzahlung von Vorauszahlungen und für Einkünfte aus einer nach § 35 Abs. 2 InsO freigegebenen selbständigen Tätigkeit entstehen, zur Insolvenzmasse?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAE-69894