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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 107/11 EFG 2014 S. 1364 Nr. 16

Gesetze: BewG § 183Abs. 1 BewG § 198

Bedarfsbewertung im Vergleichswertverfahren

Leitsatz

  1. Wohnungseigentum ist grds. im Vergleichswertverfahren zu bewerten.

  2. Grundlage sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen i.S.d. §§ 192 f. BBauG mitgeteilten Vergleichspreise.

  3. Die Anwendung des Immobilien – Preiskalkulators der Gutachterschüsse Niedersachsen ist nicht ausreichend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1364 Nr. 16
ErbStB 2014 S. 182 Nr. 7
KÖSDI 2014 S. 18920 Nr. 7
NWB-EV 2014 S. 222 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2014 S. 1924
HAAAE-69558

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 11.04.2014 - 1 K 107/11

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