Eine nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 mögliche Wertaufstockung darf dann nicht vorgenommen werden, wenn zwar die Summe der Teilwerte
der eingebrachten Einzelwirtschaftsgüter über dem Buchwert des eingebrachten Teilbetriebs liegt, nicht jedoch der (Teil-)Wert
des eingebrachten Teilbetriebs als Sachgesamtheit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1968 Nr. 33 BB 2014 S. 2607 Nr. 43 DStRE 2016 S. 26 Nr. 1 EFG 2014 S. 1544 Nr. 17 Ubg 2016 S. 101 Nr. 2 NAAAE-68921
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