Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2013

2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77381-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64562-4

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2013

XVI. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Nach Maßgabe des § 39a EStG kann der Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beim Finanzamt nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck einen Freibetrag beantragen.

Dieses Verfahren stellt – vereinfacht ausgedrückt – eine vorweggenommene Einkommensteuerveranlagung dar.

Das Finanzamt berechnet den Freibetrag, speichert den Freibetrag gem. § 39 Abs. 4 Nr. 3 EStG als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (sog. ELStAM) und stellt ihn dem Arbeitgeber in einem elektronischen Abrufverfahren bereit.

Der Arbeitgeber hat dann die monatlichen Lohnsteuerabzüge unter Beachtung dieses Freibetrages zu ermitteln.

Der eingetragene Freibetrag mindert insoweit die einzubehaltende Lohnsteuer, da der Arbeitgeber den Freibetrag vom Arbeitslohn abziehen muss, und die Lohnsteuer nur noch vom verbleibenden Teil des Arbeitslohns berechnet und einbehalten wird.

Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer also seine monatlichen Nettobezüge erhöhen.

1. Verfahrensfragen

1.1 Zuständigkeit

Für die Ermittlung des Freibetrages sowie seine Änderung ist das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Antragstellung seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 19 AO).

1.2 Rechtsnatur des Fr...