Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2013

2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77381-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64562-4

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2013

XI. Sonderausgaben

1. Überblick und Einteilung der Sonderausgaben

Sonderausgaben sind die in den §§ 10 ff. EStG aufgeführten Aufwendungen der privaten Lebensführung, die aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden dürfen (vgl. Einleitungssatz des § 12 EStG), sofern sie weder den Betriebsausgaben noch den Werbungskosten zuzuordnen sind. Die Aufwendungen sind in dem VZ als Sonderausgaben abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG).

Im Hinblick auf die steuerliche Auswirkung können die Sonderausgaben wie folgt eingeteilt werden:

  • Altersvorsorgeaufwendungen

  • sonstige Vorsorgeaufwendungen

  • übrige Sonderausgaben

Die Vorsorgeaufwendungen sind beschränkt abzugsfähig im Rahmen des § 10 Abs. 3 und 4 EStG.

Die übrigen Sonderausgaben sind – von Ausnahmen abgesehen – unbeschränkt abzugsfähig. Mindestens ist aber der Pauschbetrag nach § 10c Satz 1 EStG zu berücksichtigen.

2. Vorsorgeaufwendungen

2.1 Prinzip der nachgelagerten Besteuerung

Bei der einkommensteuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird seit dem VZ 2005 der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (Steuerentlastung der Altersvorsorgebeiträge – Besteuerung der darauf beruhenden Renten) vollzogen.

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