Eberhard Rick, Thomas Gierschmann, Gerhard Gunsenheimer, Josef Schneider, Thomas Kremer

Lehrbuch Einkommensteuer

20. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61106-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53540-6

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Lehrbuch Einkommensteuer (20. Auflage)

Kapitel 10: Absetzung für Abnutzung

10.1 Begriff und Bedeutung der Abschreibungen

10.1.1 Begriff der Abschreibungen

1186Als Abschreibung bezeichnet man die buchmäßige Darstellung von Wertminderungen einzelner Vermögensgegenstände. Es handelt sich um einen Oberbegriff, der sowohl die Absetzungen für Abnutzung und Absetzung für Substanzverringerung als auch die Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert (sog. Teilwertabschreibung) umfasst.

Abschreibungen können so lange vorgenommen werden, bis die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes auf einen Erinnerungswert von 1 € herabgesetzt sind. Die Summe der Abschreibungsbeträge darf also während der Zugehörigkeit des Wirtschaftsgutes zum Vermögen eines Steuerpflichtigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht übersteigen. Im Übrigen unterscheiden sich die einzelnen Abschreibungsformen begrifflich und hinsichtlich ihrer Voraussetzungen voneinander.

10.1.1.1 Absetzungen für Abnutzung

1187Unter Abnutzung ist die Minderung der Gebrauchsfähigkeit eines Wirtschaftsgutes zu verstehen. Die Gebrauchsfähigkeit kann gemindert werden durch den mechanischen Verschleiß des Wirtschaftsgutes, insbesondere infolge des Gebrauchs (technische Abnutz...

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