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BFH 12.2.2014 IV R 22/10, StuB 13/2014 S. 501

Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a EStG

(1) Die einer Personengesellschaft entstandenen Schuldzinsen für ein Darlehen des Gesellschafters sind im Rahmen der Hinzurechnung gem. § 4 Abs. 4a EStG nicht zu berücksichtigen, soweit sie zugleich als Sondervergütung behandelt worden sind. (2) Dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter, der der Personengesellschaft ein Darlehen gewährt, an dieser nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt ist. (3) Die Sondervergütungen, die ein mittelbar über eine Obergesellschaft beteiligter Gesellschafter von der Untergesellschaft erhält, werden bei der Gewinnermittlung der Untergesellschaft erfasst (Bezug: § 4 Abs. 4a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 1. und 2. Halbsatz, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15a Abs. 4 EStG 2002).

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Schuldzinsen sind na...

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