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BFH 27.11.2013 I R 36/13, StuB 13/2014 S. 503

Körperschaftsteuer | BFH-Vorlage zum BVerfG zu vororganschaftlich verursachten Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: „Saldierungsverbot“, Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

(1) Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen einer Organgesellschaft an ihren Organträger stellen keine Gewinnausschüttungen i. S. der § 8 Abs. 3, § 27 KStG 1996/2002 a. F., sondern Gewinnabführungen i. S. der §§ 14 ff. KStG 1996/2002 a. F. dar (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 51/01 NWB JAAAA-88062, BStBl 2005 II S. 49 = Kurzinfo StuB 2003 S. 369 NWB AAAAB-64335, und Anschluss an Senatsbeschluss vom - I R 38/11 NWB DAAAE-44201, BStBl 2014 II S. 398 = Kurzinfo StuB 2013 S. 752 NWB JAAAE-45437). (2) Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen i. S. von § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 i. d. F. des EURLUmsG sind als rein rechnerische Differenzbeträge zu begreifen. Eine Mehrabführung ist dabei zum Einen nicht der Höhe nach auf den Betrag des handelsbilanziellen Jahresüberschusses begrenzt, den die Organgesellschaft (tatsächlich) an den Organträger abgeführt hat (Anschluss an Senatsbeschluss vom - ...BStBl 2014 II S. 398BStBl 2014 II S. 398

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