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BGH 22.05.2014 IX ZR 147/12, NWB 28/2014 S. 2072

Berufsrecht | Anteilige Herabsetzung eines Pauschalhonorars

Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrags ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht. Mit dieser Entscheidung gab der BGH der Klage eines Mandanten Recht, der nach Kündigung des Steuerberatervertrags von seinem Steuerberater eine anteilige Rückzahlung eines bereits gezahlten Pauschalhonorars forderte. Das Berufungsgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, bei den Pauschalvergütungen handele es sich um eine endgültige Vergütung für die in den jeweiligen Teilzeiträumen erbrachten Leistungen. Der für die Beendigung eines Anwaltsvertrags geltende Grundsatz, nach dem [i]Berners, NWB 18/2013 S. 1426ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen sei, welcher der bi...

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