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BFH 4.2.2014 I R 32/12, StuB 12/2014 S. 467

Anwendung von § 3c Abs. 1 EStG 2002 auf den Verbrauch des Nutzungsvorteils aus zinslosen Darlehensgewährungen zwischen Tochterkapitalgesellschaften in den Jahren 2002 und 2003

(1) Auch nach Einführung des Halb- bzw. heute des Teileinkünfteverfahrens gelten die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des NWB WAAAA-92533 (BStBl 1988 II S. 348) weiter, wonach der Muttergesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zufließt, wenn eine Tochterkapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Nutzungsvorteil in Gestalt eines zinslosen Darlehens gewährt. Diese vGA ist nunmehr nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 steuerfrei. (2) Da die zinslose Darlehensgewährung als Nutzungsvorteil nicht Gegenstand einer Einlage bei der Tochterkapitalgesellschaft als Darlehensnehmerin sein kann, wird der Nutzungsvorteil im Zusammenhang mit den Beteiligungen der Muttergesellschaft an den Tochtergesellschaften verbraucht und führt deshalb grundsätzlich zu einer Minderung des Einkommens...

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