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BFH 19.12.2013 V R 7/12, StuB 12/2014 S. 472

Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen; Beendigung der Stellung eines „Dritten“ durch Verschmelzung; Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 3 AO bei unterlassenem Steuerbescheid

(1) Der Verzicht auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG kann zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gem. § 164 AO noch änderbar ist (Klarstellung der Rechtsprechung). (2) Nach Verschmelzung einer Organgesellschaft auf den Organträger ist sie nicht mehr Dritte i. S. von § 174 Abs. 5 AO. (3) Eine Änderung nach § 174 Abs. 3 AO ist auch dann gerechtfertigt, wenn das FA zunächst keinen Steuerbescheid erlassen hat, dieses Unterlassen aber auf der erkennbaren Annahme beruht, ein bestimmter Sachverhalt sei in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen. (4) Dritter i. S. von § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO ist im Verfahren der Organträgerin auch die Organgesellschaft (Bezug: § 164, § 168, § 169, § 170, § 174 Abs. 3, 4 und 5 AO; § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 9, § 19,...

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