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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 658

Der Werbungskostenabzug beim Pool- und beim Telearbeitsplatz

Professor Dr. Stefan Schneider

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-66367 Der BFH hat mit zwei Urteilen vom - VI R 40/12 NWB NAAAE-66027 und VI R 37/13 NWB DAAAE-66026 seine Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer für den Telearbeitsplatz und den Poolarbeitsplatz fortentwickelt. Danach kann auch ein Raum, in dem ein Steuerpflichtiger zu Hause einen Telearbeitsplatz unterhält, dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen. Dagegen ist ein an der Dienststelle vorgehaltener Poolarbeitsplatz, bei dem sich acht Betriebsprüfer drei Arbeitsplätze für die vor- und nachbereitenden [i]Grundlagen „Häusliches Arbeitszimmer“ NWB MAAAE-35006 Arbeiten teilen, kein anderer Arbeitsplatz i. S. von § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG, wenn er zur Erledigung der Innendienstarbeiten nicht in dem erforderlichen Umfang genutzt werden kann.

Ausführlicher Beitrag s..

Telearbeitsplatz – BFH-Urteil vom 26. 2. 2014 - VI R 40/12

[i]Telearbeitsplatz führt nicht grds. zum Ansatz von Werbungskosten Ein zu Hause unterhaltener Telearbeitsplatz führt nicht per se zum Ansatz von Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer. Wenn, so der , der Telearbeitsplatz in einem typischen häuslichen Arbeitszimmer unterhalten wird, richtet sich der Werbungskostenabzug dafür nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG, setzt also voraus, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbe...

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