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NWB Nr. 25 vom Seite 1882

Videoüberwachung im Betrieb

Compliance und „Gerichtsfestigkeit“

Hanna Lena Lemp

Eine aktuelle Entscheidung des NWB VAAAE-54544 stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Verstößt der Arbeitgeber bei internen Ermittlungen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben, riskiert er die „Gerichtsfestigkeit“ einer später ausgesprochenen Kündigung. Daneben haben Beschäftigte verschiedene – in der Praxis überwiegend unbekannte – Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Überwachungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen. Denkbar ist beispielsweise ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die einschlägigen Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind so allgemein gehalten, dass sie kaum Anhaltspunkte dafür bieten, was im Einzelnen erlaubt ist. Arbeitgeber sind daher gut beraten, interne Aufklärungsmaßnahmen und Compliance-Kontrollen eng mit Datenschutz-Experten abzustimmen.

Arbeitshilfen:

Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:

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