Udo Cremer

Körperschaftsteuer

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77281-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65181-6

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Körperschaftsteuer (1. Auflage)

Kapitel 11: Die verdeckte Gewinnausschüttung

11.1 Allgemeines

Neben Geschäftsvorfällen, die im Interesse der Gesellschaft liegen, können auch Geschäftsvorfälle auftreten, die vorrangig dem Interesse des Gesellschafters und nicht der Kapitalgesellschaft dienen. In der Regel nehmen solche Geschäftsvorfälle durch Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Erfolgs der Kapitalgesellschaft Einfluss auf das Betriebsvermögen. Die eintretende Betriebsvermögensänderung ist nicht Ausdruck der wirtschaftlichen Leistungsfähig­keit der Körperschaft und muss demzufolge bei der Ertragsbesteuerung außen vor bleiben. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist im Körperschaftsteuergesetz in § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG niedergelegt. Danach ist es für die Besteuerung der Körperschaft ohne Bedeutung, ob das erwirtschaftete Einkommen verteilt wird oder im Unternehmen verbleibt. Haben sich dennoch betriebliche Vorgänge auf die Höhe des (handelsrechtlich korrekt) ausgewiesenen Ergebnisses ausgewirkt, müssen im Rahmen der Einkommensermittlung außerhalb der Buchführung entsprechende Korrekturen vorgenommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gewinn in of...