StuB Nr. 11 vom Seite 1

Streitthema Pensionszusagen ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Neue BFH-Rechtsprechung

In mehreren Entscheidungen hat der BFH grundlegende Aussagen zur Pensionszusage gemacht. Danach droht insbesondere der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Abfindung der Pensionszusage oder bei einer Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers. Die neue Rechtsprechung des BFH macht erneut die steuerlichen Risiken einer Pensionszusage deutlich, wie der Beitrag von Rätke ab S. 402 zeigt. Insbesondere die Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Beginn der Auszahlung der Pension kann zu einer erheblichen steuerlichen Belastung der GmbH führen. Dies sollte bereits bei der Abfassung der Pensionszusage bedacht werden, indem eine Klausel vermieden wird, die das Ausscheiden des beherrschenden Gesellschafters für die Zahlung der Pension voraussetzt. Eine Alternative zur Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer ist aber der Abschluss eines Beratervertrags. Riskant ist weiterhin die Abfindung einer Pensionszusage, weil der BFH den gleichzeitigen Wegfall der Pensionsrückstellung nicht gegenrechnet. Noch nicht abschließend geklärt ist die Auswirkung der Anhebung des allgemeinen Rentenalters auf 67 Jahre auf die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen. Möglicherweise ergeben sich hier nach der künftigen Rechtsprechung Auswirkungen auf das Mindestpensionsalter und auf die Erdienbarkeit; bislang vermeidet der BFH hierzu eine klare Aussage.

Kapitalflussrechnung nach DRS 21

Das DRSC hat am mit dem Standard DRS 21 „Kapitalflussrechnung“ einen Nachfolger für den derzeit geltenden DRS 2 veröffentlicht. Von den grundsätzlichen Änderungen folgt der Standard dem im August 2013 veröffentlichten Standardentwurf E-DRS 28. Insbesondere die Zuordnung von Zahlungsströmen zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen wird sich damit im Vergleich zu DRS 2 wesentlich verändern. Bezüglich der Abgrenzung des Finanzmittelfonds und der Währungsumrechnung hat der DRSC hingegen die Kritik auf den Standardentwurf aufgenommen und Korrekturen beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen gegenüber dem E-DRS 28 und dem DRS 2 stellt Lühn ab S. 395 dar.

Ausweitung des Schuldzinsenabzugs nach Verkauf des Vermietungsobjekts

Mit seiner Entscheidung vom - IX R 45/13 hat der BFH einen Werbungskostenabzug für Schuldzinsen eröffnet, die nach Veräußerung eines bislang vermieteten Objekts anfallen. Dies gilt ausdrücklich auch für nicht steuerbare Veräußerungen, d. h. Veräußerungen außerhalb der Spekulationsfrist. Seifert geht in der Rubrik „Aktuell beraten“ ab S. 423 darauf ein.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 11/2014 Seite 1
NWB JAAAE-66105