Detlef Burhoff

Vereinsrecht

9. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61173-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-42989-7

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Vereinsrecht (9. Auflage)

D. Gesetzestexte (Auszüge)

(Die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze kann im Internet abgefragt werden unter http://dejure.org.de oder unter http://www.gesetze-im-internet.de)

Inhalt


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1.
 996
2.
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
 997
3.
 998
4.
 999
5.
1000
6
1002
7.
1003
8.
1004

1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

996Vom (BGBl I S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz v. (BGBl I S. 3719)

Buch 1: Allgemeiner Teil

Abschnitt 1: Personen

Titel 2: Juristische Personen

Untertitel 1: Vereine

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

§ 21 Nichtwirtschaftlicher Verein

Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.

§ 22 Wirtschaftlicher Verein

Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiete der Verein seinen Sitz hat.

§ 23 (weggefallen)
§ 24 Sitz

Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, d...

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