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NWB Nr. 23 vom Seite 1715

EU stärkt Rechte entsandter Arbeitnehmer

[i]Pressemitteilung der EU-Kommission vom 13. 5. 2014Am hat der EU-Ministerrat den überarbeiteten Regeln zur Arbeitnehmerentsendung endgültig zugestimmt. Die neue Richtlinie zur Durchsetzung der Entsende-Richtlinie (RL 96/71/EG) muss von den Mitgliedstaaten nun innerhalb von zwei Jahren und 20 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in nationales Recht umgesetzt werden. [i]Zu sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen bei Mitarbeiterentsendungen Eilts, NWB 15/2014 S. 1098Die Neuregelung enthält u. a.

  • Regelungen zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Behörden, die für die Entsendung zuständig sind (Fristenregelungen für die zügige Beantwortung von Auskunftsersuchen);

  • eine klarere Definition des Begriffs „Entsendung“, um die Ausbreitung sog. Briefkastenfirmen zu verhindern;

  • die Konkretisierung der Pflichten von Entsendeunternehmen (Benennung einer Kontaktperson, Bekanntgabe der Identität und der Anzahl der zu entsendenden Arbeitnehmer, Beginn, Ende und Dauer der Beschäftigung und Anschrift des Arbeitsplatzes sowie die Art der Dienstleistungen);

  • Regelungen zur Aufbewahrung grundlegender Unterlagen (Beschäftigungsverträge, Lohnzettel, Arbeitszeitnachweise);

  • Regelungen für e...

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