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FG Münster Urteil v. - 5 K 1023/12 E EFG 2014 S. 1113 Nr. 13

Gesetze: EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen

Zivilprozesskosten in 2010 als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

Wird der Steuerpflichtige als Beklagter in einen Zivilprozess hineingezogen und nimmt er seine Rechte in diesem Verfahren wahr, so sind die Kosten des Prozesses im Jahr 2010 als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG findet erst ab Anwendung und schließt den Abzug daher noch nicht aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1113 Nr. 13
JAAAE-65292

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FG Münster, Urteil v. 20.03.2014 - 5 K 1023/12 E

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