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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 19 | Arbeitsrecht: Strenge Vorgaben bei Rückzahlung von Bildungskosten

Das BAG hat kürzlich entschieden, dass Klauseln in Formularverträgen über die Erstattung von Weiterbildungskosten dem Transparenzgebot nur genügen, wenn sie keine vermeidbaren Unklarheiten bezüglich der zu erstattenden Kosten enthalten und für den Arbeitgeber keine ungerechtfertigten Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume entstehen. Diese Entscheidung sollten Arbeitgeber zum Anlass nehmen, bestehende Arbeitsverträge zu überprüfen und die Klauseln ggf. anzupassen.

Zur Abwechslung möchten wir Ihnen nun eine interessante Entscheidung zum Arbeitsrecht vorstellen.

Übernehmen Arbeitgeber die Kosten für teure Bildungsmaßnahmen eines Arbeitnehmers, ist es üblich, eine Rückzahlung für den Fall zu vereinbaren, dass der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis innerhalb eines bestimmten Zeitraums beendet. In diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts interessant. Das BAG hat jetzt entschieden: Klauseln in Formularverträgen über die Erstattung von Weiterbildungskosten müssen dem Transparenzgebot genügen. Das ist nur dann zu bejahen, wenn sie – erstens – keine vermeidbaren Unklarheiten enthalten bezüglich der zu erstattenden Kosten. Und – zwe...

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