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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 2523/09 EFG 2014 S. 1151 Nr. 13

Gesetze: UmwStG § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, EStG § 17 Abs. 2 S. 1

Kosten für die Rechtsberatung sind keine Veräußerungskosten i. S. d. § 21 UmwStG

Leitsatz

Kosten für die Rechtsberatung, die sich auf die steuerliche Beurteilung eines Veräußerungsvorgangs bezieht, sind keine Veräußerungskosten i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG, da sie nicht unmittelbar durch die Veräußerung selbst veranlasst sind.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1110 Nr. 19
EFG 2014 S. 1151 Nr. 13
TAAAE-63673

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.02.2014 - 4 K 2523/09

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