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StuB Nr. 8 vom Seite 279

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen beim Vorsteuerabzug

Anmerkungen zum

StB Prof. Dr. Elke Sievert

Der Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen setzt beim Unternehmer den Bezug einer Leistung von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen voraus. Erforderlich ist für den Leistungsempfänger eine Zuordnung zu seinem Unternehmen. In einem ausführlichen Schreiben hat die Finanzverwaltung zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen und zur Zuordnung von sog. teilunternehmerisch genutzten Gegenständen für Zwecke des Vorsteuerabzugs Stellung bezogen. Dabei fand die in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie ergangene Rechtsprechung Berücksichtigung.

Kernfragen
  • Wo legt das seinen Schwerpunkt bei der Neuregelung der Grundsätze der Zuordnungsmöglichkeiten bei Leistungsbezügen?

  • Worin erfahren die Anwender Erleichterungen?

  • Was war aus der Sicht der Praxis erhofft worden?

I. Zuordnungsgrundsätze

[i]Vanheiden, infoCenter, Vorsteuerabzug NWB MAAAA-41725 Endert/Sepetauz, Vorsteuerabzug und Wertabgabe in der Buchhaltung, BBK 2013 S. 148 NWB CAAAE-29086 Schießl, Aktuelle BFH-Rechtsprechung aus dem Umsatzsteuerrecht, StuB 2012 S. 350 NWB NAAAE-08909 Endert/Sepetauz, Buchung einer privaten Nutzung betrieblicher Telefonanschlüsse, BBK 2012 S. 964 NWB GAAAE-20577 Seifert, Tücken des Entnahme-Verkaufs-Modell, StuB 2011 S. 677 NWB BAAAD-90629Bei Verwendung von Leistungen für nichtunternehmerische Tätigkeiten ist grundsätzlich kein Vorste...

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