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NWB Nr. 15 vom Seite 1069

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird verschärft

[i]BMF und FinMin Baden-Württemberg, PM vom 27. 3. 2014Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich am auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige geeinigt. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • [i]StrafzuschlagDer Strafzuschlag wird mindestens verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur derjenige straffrei bleiben, der ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 € einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % bezahlt (geprüft wird, ob der Zuschlag noch weiter erhöht werden und bereits ab Hinterziehungssummen von weniger als 50.000 € greifen kann).

  • [i]Zehn Jahre nacherklärenAußerdem muss jeder Steuerbetrüger in Zukunft seine Steuereinnahmen für die letzten zehn Jahre nacherklären. Bisher gilt das nur bei einer Hinterziehungssumme ab mindestens 50.000 €.

  • [i]Sofortige Zahlung HinterziehungszinsDaneben ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen (6 %/Jahr) weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.

  • [i]ObergrenzeSchließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt.

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