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FG Köln Urteil v. - 3 K 3169/03 EFG 2014 S. 996 Nr. 12

Gesetze: EStG § 8 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Satz 1 Nr 1, EStG § 5 Abs 2a

Immobilien

Mietzuschussdarlehen als Einnahme bei Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

1) Ein von einem privaten Dritten gewährtes Mietzuschussdarlehen, das die Einnahmen des Stpfl. aus der Vermietungstätigkeit dergestalt erhöhen soll, dass dieser Ausschüttungen in bestimmter Höhe an seine Anleger vornehmen kann, ist als steuerpflichtige Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen.

2) Der Behandlung als Einnahme gilt auch dann, wenn das Mietzuschussdarlehen erst dann zurückzuzahlen ist, wenn Vermietungsüberschüsse in bestimmter Höhe erzielt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 996 Nr. 12
JAAAE-60600

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FG Köln, Urteil v. 15.10.2013 - 3 K 3169/03

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