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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2355/13

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1EStG § 22 Nr. 1 S. 1 ZPO § 323

Vermögensübertragung bei vorweggenommener Erbfolge

Leitsatz

Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrente), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAE-57713

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.01.2014 - 1 K 2355/13

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