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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 228

Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Leistungen

Tanja Koch

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-56655 Die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 20 UStG für bestimmte kulturelle Leistungen wird bei der steuerlichen Beurteilung entsprechender Umsätze des Öfteren nicht bedacht. Durch das AmtshilfeRLUmsG sind nun zusätzlich auch Bühnenregisseure und -choreographen seit dem von der Umsatzsteuer befreit. Diese Gesetzes-änderung wird zum Anlass genommen, die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 20 UStG näher zu erläutern und die umsatzsteuerlichen Folgen darzustellen. Denn die nachträgliche Anwendung der Steuerbefreiung hat die Versagung des Vorsteuerabzugs zur Folge und kann erhebliche Probleme mit sich bringen.

Ausführlicher Beitrag s..

Begriffsbestimmung

Nach [i]Gleichartige Einrichtungen§ 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind die Umsätze verschiedenster kultureller Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände von der Umsatzsteuer befreit. Diese Fälle bereiten in der Regel keinerlei Probleme. Jedoch gilt die Steuerbefreiung auch für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen.

Bescheinigungsverfahren

[i]Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug ausBei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung sind die Umsätze zwar von der Umsatzsteuer befr...

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