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BMF 07.02.2014 IV D 2 - S 7240/11/10002, NWB 9/2014 S. 578

Umsatzsteuer | Steuersatz für Bühnen- und Kostümbildner

Das zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG auf die Leistungen selbständiger Bühnen- und Kostümbildner Stellung genommen. Danach kommt es für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen der selbständigen Bühnen- und Kostümbildner entscheidend auf die vertragliche Vereinbarung und deren tatsächliche Durchführung an. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, müssen den wesentlichen Inhalt der Vertragsbeziehung ausS. 579machen. Davon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn für die Aufführung eines bestimmten Bühnenwerks eigens ein Bühnen- oder Kostümbildner mit dem Entwurf des Bühnenbilds oder der Kostüme beauftragt wird. Erschöpft sich dagegen die Tätigkeit des Bühnen- oder Kostüm...

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