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NWB Nr. 9 vom Seite 610

Neues Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen ab 1. 7. 2014

Hinweise für die Beratungspraxis

Dr. Gerhard Pape

[i]Stapper/Schädlich, NWB 25/2013 S. 2005Das am im Bundesgesetzblatt (BGBl 2013 I S. 2379) verkündete „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ tritt in seinen wesentlichen Teilen erst am in Kraft und gilt dann für alle ab diesem Datum beantragten Insolvenzverfahren. [i]Pape/Uhländer, Kommentar zum Insolvenzrecht, NWB Verlag Herne, 2012, ISBN: 978-3-482-63881-7 Dies betrifft etwa die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf insgesamt drei Jahre, sofern die Gläubiger 35 % ihrer Forderungen erhalten haben, und die zahlreichen Änderungen der Vorschriften über die Versagung der Restschuldbefreiung. Im Übrigen enthält das Gesetz aber auch eine Reihe von Änderungen, die schon am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten sind und deshalb jetzt schon beachtet werden müssen. [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672Der nachfolgende Beitrag will einerseits Hinweise auf die sofort wirksamen Regelungen geben, andererseits soll auf die Konsequenzen der bevorstehenden Änderungen im Vergleich zum bislang noch geltenden Recht eingegangen werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Ab Verkündung zu beachtende Neuregelungen

[i]Sofort wirksame BestimmungenSoweit die Änderungen Fragen der Restschuldbefreiung natürlicher Personen betreffen, treten diese erst z...

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Neues Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen ab 1. 7. 2014

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