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BMF 15.01.2014 IV C 1 - S 2211/11/10001 :001, StuB 3/2014 S. 113

Einkommensteuer | Schuldzinsen für darlehensfinanzierte sofort abziehbare Werbungskosten nach Veräußerung des Mietobjekts als nachträgliche Werbungskosten

Der BFH hatte mit Urteil vom - IV C 1 - S 2402 a - 46/05 NWB JAAAB-67553 (BStBl 2006 II S. 407) entschieden, dass Zinsen für ein Darlehen, mit dem sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind; es kam danach nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte.

Einer unveränderten Anwendung des BFH-Urteils stehen die aktuellen NWB XAAAE-16284 (BStBl 2013 II S. 275 = Kurzinfo StuB 2012 S. 722 NWB FAAAE-17476) und vom - X R 15/04 NWB DAAAC-49677 (BStBl 2007 II S. 642 = Kurzinfo StuB 2007 S. 554 NWB HAAAC-50421) und der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung von nachträglichen Schuldzinsen bei Gewinn- und Überschusseinkunftsarten entgegen.

Im Einvernehmen mit den obersten Fina...

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