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Einkommensteuer; | Übergang eines Betriebs zur Liebhaberei (§ 4 EStG)
Wie der entschieden hat, sind Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten auch nach Übergang des (Gewerbe-)Betriebs zur Liebhaberei als nachträgliche BA abziehbar, wenn und soweit die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können (Fortführung der , BStBl 1991 II S. 398; v. - XI R 98/96, BStBl 1998 II S. 144).