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BFH 16.10.2013 VI R 57/11, NWB 4/2014 S. 163

Lohnsteuer | Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 37b EStG erfasst nur solche betrieblich veranlassten Zuwendungen, die beim Empfänger dem Grunde nach zu einkommensteuerbaren und einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. (2) § 37b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl.

Anmerkung:

Zu Recht hat der BFH, ebenso wie das Finanzgericht, die Lohnsteuerpauschalierung des § 37b EStG vor allem aus steuersystematischen Grundsätzen von einer Steuerpflicht der Zuwendungen beim Empfänger abhängig gemacht. Für die nicht im Inland steuerpflichtigen Manager des Konzerns schied daher eine Pauschalierung aus. Die Pauschalierung betrifft nur die Bemessung der an sich angefallenen Einkommensteuer....

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