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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1319

Insolvenzanfechtung und Eigenkapitalersatz

Dr. Florian Stapper und Dr. Jörg Schädlich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-50886 Stellt ein Gesellschafter der Gesellschaft Darlehen oder Sicherheiten für Darlehen Dritter zur Verfügung, darf er diese aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht nicht ohne Weiteres abziehen, wenn die Gesellschaft dadurch in die Krise geraten würde. Bis zum ist dieser Grundsatz von den Rechtsprechungs- und den Novellenregeln des alten Eigenkapitalersatzrechts verwirklicht worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom (BGBl 2008 I S. 2026) wurden die Eigenkapitalersatzregeln des GmbH-Gesetzes (§§ 32a, 32b GmbHG) rechtsformneutral in das Insolvenzanfechtungsrecht (§ 135, § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 44a InsO) integriert. Das neue Eigenkapitalersatzrecht ist Insolvenzanfechtungsrecht. Das NWB RAAAE-42663, das dies anschaulich belegt, befasst sich mit fortlaufenden Ein- und Auszahlungen im Darlehensverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft. Die Zahlungen erfolgten über ein debitorisch geführtes Kontokorrentkonto der Schuldnerin bei einer Bank, wobei der Gesellschafter die Darlehensforderung der Bank mit eigenem Vermögen besichert hatte.

Ausführlicher Beitrag s..

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