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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1318

Compliance und Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Dr. Christian Bosse

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-50879 In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Unternehmen intensiv mit der unternehmensinternen Compliance und Compliance-Management-Systemen (CMS) befasst. Unter dem Begriff „Compliance“ versteht man die Einhaltung der geltenden Gesetze und unternehmensinternen Regelungen durch die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter. Die Maßnahmen der Geschäftsführung zur Gewährleistung der geltenden Regelungen werden in ihrer Gesamtheit auch als „Compliance-Management-System“ bezeichnet, dabei haben sich Standards für die Prüfung von Maßnahmen zur Einrichtung einer systematischen Verhinderung von Regelverstößen wie der IDW Standard PS 980 zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen entwickelt. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es aber nicht, derartige Standards sind nicht verbindlich und haben vor allem keinen gesetzlichen Charakter, so dass Lösungen gefragt sind, die konkret auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sind.

Ausführlicher Beitrag s..

Risikoanalyse

[i]Risiken identifizieren!Bei der Entwicklung eines CMS steht an erster Stelle die Analyse des Risikos für Regelverstöße im konkreten Unternehmen und deren Folgen. Dabei ist eine getrennte Betrachtung...

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